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Impressum |
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GraphiXystems GmbH Marktplatz 1 96337 Ludwigsstadt DEUTSCHLAND Telefon: +49 (0) 9263
97 40 30 Telefax: +49 (0) 9263
97 40 32 E-Mail:
info[at]graphiXystems[punkt]de Amtsgericht Coburg HRB
3565 Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
DE 129361997 Geschäftsführer:
Oliver Thon; Christian Thon |
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Rechtshinweise |
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Die GraphiXystems GmbH ist bestrebt, die auf unserer Website
enthaltenen Informationen und Daten aktuell und korrekt zu halten. Eine
Haftung oder Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit der zur
Verfügung gestellten Informationen und Daten muss jedoch ausgeschlossen
werden. Das Landgericht
Hamburg hat mit Urteil vom 12.05.1998 (Az. 312 O 85/98 -
"Haftung für Links") entschieden, dass man durch die Ausbringung
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der jeweiligen Besitzer. |
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AGB |
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Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen 1. Anerkennung von Lieferbedingungen Verträge für Lieferungen und Arbeiten kommen
ausschließlich auf der Grundlage der nachstehenden Bedingungen zustande. Sie
werden durch Auftragserteilung oder Abnahme der Lieferung anerkannt.
Abweichende Bedingungen des Abnehmers, die wir nicht ausdrücklich anerkennen,
sind für uns in jedem Falle unverbindlich, auch wenn wir Ihnen nicht
ausdrücklich widersprechen. Alle mündlichen, telegrafischen oder
telefonischen Abmachungen bedürfen – um bindend zu sein – unserer
schriftlichen Bestätigung. 2. Angebot und Bestellung Unsere Angebote sind freibleibend in Bezug auf Preis,
Liefermöglichkeit und Lieferfristen. Soweit auf dem Angebot nicht
ausdrücklich anders vermerkt, gilt eine Bindefrist von 30 Tagen. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung, bleibt in
jedem Falle vorbehalten. An die GraphiXystems GmbH erteilte Aufträge werden erst
nach schriftlicher Bestätigung durch die GraphiXystems GmbH
rechtsverbindlich. Dasselbe gilt für Auftragsänderungen und –ergänzungen. 3. Patent- und Urheberrechte An Schaltschemata, Zeichnungen, Entwürfen, Beschreibungen,
der gesamten Software und ähnlichen Unterlagen behalten wir uns das
Eigentums- und Urheberrecht vor. Ohne unsere schriftliche Einwilligung dürfen
sie Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Das Kopieren ist ohne unsere
ausdrückliche Einwilligung ebenfalls untersagt. Auf unser Verlangen hin sind
sie unverzüglich an uns zurückzugeben. Für die Verletzung etwaiger Patent- oder sonstiger
Schutzrechte können wir nicht haftbar gemacht werden. 4. Lieferungen, Lieferfristen und Gefahrübergänge Genannte Lieferfristen und –termine gelten ausschließlich
als annähernd, sofern sie nicht schriftlich und ausdrücklich als Fixtermin
bestätigt sind. Teillieferungen und –leistungen durch die GraphiXystems GmbH
sind zulässig. Bei von der GraphiXystems GmbH nicht zu vertretenden
Lieferbedingung bzw. nicht richtiger oder nicht rechtzeitiger Belieferung
durch den Lieferanten ist die GraphiXystems GmbH berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten. Gerät die GraphiXystems GmbH in Verzug, ist der Besteller
berechtigt, schriftlich eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung zu
setzen und nach deren fruchtlosen Ablauf vom Vertrag hinsichtlich der
Lieferung und Leistung zurückzutreten, bei der sich die GraphiXystems GmbH in
Verzug befindet; in diesem Fall ist der Besteller für bereits erbrachte
Teillieferungen nur dann ebenfalls zum Rücktritt berechtigt, wenn dieser den
Wegfall des Interesses an der Teillieferung nachweist. Lieferung und Versand,
einschließlich etwaiger Rücksendungen, erfolgen auf Rechnung und Gefahr des
Bestellers sofern dies nicht ausdrücklich anders geregelt wurde. Die Gefahr
geht auf den Auftraggeber über, sobald die Ware das Werk/Lager der
GraphiXystems GmbH verlässt. Wird der Versand oder die Zustellung auf Wunsch
des Bestellers verzögert, so geht die Gefahr bereits ab dem Tage der
Versandbereitschaft auf den Besteller über. Fracht-, Verpackungs- und
Versicherungskosten sowie etwaige Lagerkosten gehen zu Lasten des Bestellers
wenn nicht schriftlich eine andere Regelung getroffen wurde. Änderungen der technischen Spezifikation bleiben
vorbehalten. Die GraphiXystems GmbH ist im übrigen berechtigt, auch andere
als die bestellten Fabrikate zu liefern, wenn die technische Spezifikation
gleich ist oder nur unwesentlich von der Bestellung abweicht, sofern der
Preis gleich ist oder - bei technisch höherwertig spezifizierter Ware - nur
geringfügig höher ist. Bei elektronischen oder elektromechanischen Bauteilen
ist die GraphiXystems GmbH berechtigt, Mehr- oder Mindermengen bis zu 10% gegenüber
der bestellten Ware zu liefern und zu berechnen; entsprechendes gilt, wenn
aus Gründen der Qualität- und Transportsicherheit die Ware der GraphiXystems
GmbH nur in Verpackungseinheiten geliefert wird. 5. Standard-Software Standard-Software und sonstige von der GraphiXystems GmbH
vertriebene Softwareprodukte von Drittlieferern werden ausschließlich zu den
Lizenzbedingungen der Drittfirma überlassen; die Einräumung der Lizenzrechte
erfolgt namens und im Auftrag der Drittfirma. Die GraphiXystems GmbH
garantiert, zum Vertrieb berechtigt zu sein. 6. Preise Alle Preise verstehen sich ab Sitz der Gesellschaft
zuzüglich jeweils bei Lieferung geltender Umsatzsteuer. Kosten für Verpackung
und Fracht trägt der Käufer sofern dies nicht schriftlich anders geregelt
wurde. Die GraphiXystems GmbH berechnet die per Datum der
Auftragsbestätigung oder, falls eine solche nicht vorliegt, am Tag der
Abholung bzw. des Versandes geltenden Preise in EUR. Zuschläge zum Preis, die
die GraphiXystems GmbH zu entrichten hat (z.B. Edelmetallzuschläge), werden
ebenfalls berechnet. Treten bei Aufträgen mit einer vorgesehenen Lieferfrist
von mehr als 4 Monaten (unabhängig von Lieferfristen) nach
Auftragsbestätigung oder vor Lieferung erhebliche Erhöhungen der
Beschaffungskosten von der GraphiXystems GmbH (auch durch
Währungskursänderungen) ein oder werden die vom Hersteller empfohlenen Preise
erheblich erhöht, ist die GraphiXystems GmbH zu entsprechender Preisanhebung,
der Käufer dagegen – unter Ausschluss weitergehender Rechte – zum Rücktritt
berechtigt. Als erheblich gelten Erhöhungen ab 5% auf den Nettopreis. Festpreise müssen schriftlich und ausdrücklich als solche
vereinbart werden; auch in diesen Fällen gelten sie nicht für
Nachbestellungen und bei (jeder) nachträglichen Änderung von Liefermengen und
–fristen durch den Besteller. 7. Zahlungsbedingungen Rechnungen der GraphiXystems GmbH sind bei Erhalt sofort
fällig, im übrigen gelten die in der Auftragsbestätigung oder Rechnung
ausgewiesenen Zahlungsziele. Hiervon abweichende Regelungen bedürfen einer
schriftlichen Vereinbarung. Vertreter sind zum Inkasso, außer durch
Verrechnungsscheck, nicht befugt. Bei Überweisung und im Zweifel nur
erfüllungshalber angenommenen anderen Zahlungsmitteln, hat erst die
vorbehaltlose Gutschrift auf
einem Konto der GraphiXystems GmbH schuldbefreiende Wirkung. Zahlungen werden
auch bei anderslautender Bestimmung des Kunden nach Wahl der GraphiXystems
GmbH auf bestehende Forderungen angerechnet. Wechsel werden von der
GraphiXystems GmbH nicht angenommen. Skonti sind in unserer Kalkulation nicht
vorgesehen, daher berechtigt vorzeitige Zahlung nie zum Abzug. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist berechnen wir
Verzugszinsen in Höhe von 5%. Wenn infolge von Umständen, die wir nicht zu vertreten
haben, fertige Geräte bzw. Systeme nicht abgeliefert, montiert oder in
Betrieb gesetzt werden können, so muss die Zahlung geleistet werden, als wenn
Lieferung, Montage oder Inbetriebnahme zur vorgesehenen Zeit erfolgt wären.
Rechnungen für Ersatzteile, Reparaturen und Montagen sind nach Zustellung
netto bar zu bezahlen oder können per Nachnahme erhoben werden. Die Aufrechnung einer Rechnung gegenüber der GraphiXystems
GmbH ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen
zulässig. Unter Kaufleuten ist eine Leistungsverweigerungs- oder ein
Zurückbehaltungsrecht gegenüber der GraphiXystems GmbH ausgeschlossen. Die GraphiXystems GmbH ist berechtigt, die Bonität von
Kunden mit den allgemein üblichen Mitteln zu überprüfen; ergeben sich dabei
Zweifel an der Bonität des Kunden oder tritt sonst eine wesentliche
Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Geschäftspartners ein, ist die
GraphiXystems GmbH berechtigt, gewährte Zahlungsziele zu widerrufen und
weitere Lieferungen nur gegen Vorkasse oder Nachnahme auszuführen. Gewährte
Zahlungsziele werden hinfällig und alle Ansprüche der GraphiXystems GmbH
sofort fällig, wenn der Geschäftspartner Schecks oder Lastschriften aufgrund
der GraphiXystems GmbH gewährter Einzugsermächtigung mangels Deckung nicht
einlöst oder durch Widerspruch zurückgibt, Konkurs oder Vergleich anmeldet
oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens beantragt wird; in solchen Fällen
ist die GraphiXystems GmbH auch berechtigt, bereits gelieferte Ware
sicherungshalber zurückzuhalten. 8. Gewährleistung Die GraphiXystems GmbH haftet für Mängel an der Ware,
einschließlich des Fehlens zugesicherter Eigenschaften und Lieferung nicht
vertragsgemäßer Ware nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen: Rügen von offensichtlichen Mängeln einschließlich
Mengenabweichungen, ausgenommen solche gemäß Ziffer 6, sind vom Besteller
unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zehn Tagen nach Erhalt der Ware
schriftlich, fernschriftlich oder telegrafisch unter konkreter Bezeichnung
des Mangels gegenüber der GraphiXystems GmbH geltend zu machen, berechtigen
den Besteller aber nicht zur Zurückhaltung der Rechnungsbeträge, versteckte
Mängel sind ebenso unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb der gesetzlichen
Gewährleistungspflicht von 6 Monaten schriftlich, fernschriftlich oder
telegrafisch unter konkreter Bezeichnung des Mangels geltend zu machen. Bei
Auftreten von Mängeln ist die Be- und Verarbeitung sofort einzustellen. Gleiches gilt für instandgesetzte oder ersatzweise
gelieferte Ware; im Fall der Nachbesserung durch die GraphiXystems GmbH
werden die ursprünglichen Gewährleistungen nicht gehemmt oder unterbrochen. Unsere Gewährleistung beschränkt sich nach unserer Wahl
auf den Ersatz des mangelhaften Gegenstandes oder auf die Vergütung des
Fakturenwertes des nicht ersetzten Gegenstandes. Schadensersatzansprüche,
gleich welcher Art, etwa für Kosten der Montage oder Demontage oder wegen
Schäden die mittelbar auf die von uns gelieferten Gegenstände zurückzuführen
sind, sind ausgeschlossen. Leistet der Hersteller Garantie, so ist dieser für den
Umfang unserer Gewährleistung maßgebend. Die Gewährleistung erlischt bei elektronischen und
elektromechanischen Bauteilen mit dem Einbau, der Vornahme von Änderungen an
die Ware gleichgültig welcher Art, bei ihrer Verwendung entgegen der
technischen Kennzeichnung und bei der Rücksendung ohne fachgerechte
Verpackung. Wir weisen darauf hin, dass die von uns vertriebenen
Systeme im Ausland entwickelt und hergestellt werden. Diese Systeme sind
möglicherweise nicht nach Kriterien deutscher Normen, Sicherheits- und
Unfallverhütungsvorschriften überprüft und entsprechen diesen daher zum Teil
nicht. Rücksendungen von Ware im Falle von Mängelrügen sind nur zulässig mit
vorheriger Zustimmung der GraphiXystems GmbH durch Erteilung einer
Rücksendenummer. Rücksendungen sind unter Angabe der Rücksendenummer durch
konkrete Bezugnahme auf die jeweilige Rechnung der GraphiXystems GmbH und die
Mängelrüge zu kennzeichnen. Bei allen Rücksendungen geht die Gefahr erst auf
die GraphiXystems GmbH über bei ordnungsgemäßer Abnahme der Ware im Lager der
GraphiXystems GmbH. Eine Gewährleistung für die Brauchbarkeit der Ware zu dem vom Bezieher vorgesehenen
Zweck wird nicht übernommen; dies gilt auch für Änderungen der Ware und ihrer Spezifikation durch den
Hersteller. Insbesondere wird keine Gewährleistung dafür übernommen, dass
Verfügungen über die Ware oder ihre Verwendung nicht durch staatliche
Vorschriften (z.B. Embargobestimmungen oder Ausführgenehmigungspflichten) in
irgend einer Weise behindert
sind oder werden. Die GraphiXystems GmbH übernimmt keine Haftung für die
Verwendbarkeit der Ware zu den vom Kunden beabsichtigten Einsatz. Auskünfte, Ratschläge und Empfehlungen hinsichtlich
Verwendbarkeit, Kompatibilität und sonstiger Leistungsmerkmale, soweit sie
über die entsprechenden Angaben des Herstellers hinausgehen, sind für die
GraphiXystems GmbH nur verbindlich, wenn sie dem Käufer bzw. Interessenten
schriftlich bestätigt werden. 9. Eigentumsvorbehalt Alle gelieferten Waren bleiben Eigentum der GraphiXystems
GmbH (Vorbehaltswaren) bis zur Erfüllung sämtlicher, auch streitige Ansprüche
aus der Geschäftsverbindung, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund,
einschließlich Verzugszinsen und Rechtsfolgekosten. Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt für die
GraphiXystems GmbH als Hersteller im Sinne von § 950 BGB ohne die
GraphiXystems GmbH zu verpflichten. Die verarbeitete Ware gilt als
Vorbehaltsware. Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung mit anderen
Waren durch den Kunden steht der GraphiXystems GmbH das Miteigentum an der
neuen Sache oder Sachgemeinschaft zu im Verhältnis des Rechnungswertes der
Vorbehaltsware zum Rechnungswert anderer verwendeter Ware. Erlischt das
Eigentum der GraphiXystems GmbH durch Verbindung oder Vermischung, so überträgt
der Kunde bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentumsrechte an dem neuen
Bestand oder der Sache im Umfang des Rechnungswertes der Vorbehaltsware auf
die GraphiXystems GmbH; die hiernach entstehenden Miteigentumsvorbehalte
gelten als Vorbehaltsware im Sinne dieser Ziffer. Der Kunde darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen
Geschäftsverkehr gegen Zahlung oder Vorbehalt des Eigentums (in mindestens
verlängerter Form) und nur solange er nicht gegenüber der GraphiXystems GmbH
in Verzug ist, veräußern - im übrigen mit der Maßgabe, dass die Forderungen
aus der Weiterveräußerung gemäß dieser Ziffer auf die GraphiXystems GmbH
übergehen. Der Kunde ist verpflichtet, Vorbehaltsware grundsätzlich gesondert
zu verwahren. Forderungen aus Veräußerung oder sonstiger Verwertung von
Vorbehaltsware werden bereits jetzt einschließlich aller Nebenrechte,
gegebenenfalls anteilig, in jedem Falle aber vorrangig an die GraphiXystems
GmbH abgetreten. Der Umfang der abgetretenen Rechte bemisst sich nach der
Höhe des Wertes der Vorbehaltsware (Ziffer 9). Beim Zusammentreffen mit
Rechten Dritter entsprechend dieser Ziffer bemisst sich der Umfang der Rechte
der GraphiXystems GmbH nach dem Verhältnis des genannten Wertes zu dem vom
Dritten rechtmäßig geltend gemachten Wertes am Gesamtwert. Der Kunde ist
berechtig Forderungen aus der Veräußerung oder sonstiger Verwertung bis zum
jederzeit zulässigen Widerruf seitens der GraphiXystems GmbH einzuziehen. Zur
Abtretung der Forderungen ist der Kunde in keinem Fall befugt. Auf Verlangen
der GraphiXystems GmbH ist der Kunde verpflichtet, seine Abnehmer sofort von
der Abtretung zu unterrichten und der GraphiXystems GmbH die zur Einziehung
erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu geben. Übersteigt der Wert der
bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als
20% bzw. den nach der Rechtsprechung jeweils zulässigen Prozentsatz, ist auf
Verlangen des Kunden die GraphiXystems GmbH im Umfang der Übersicherung zur
Freigabe von Sicherheiten nach Wahl der GraphiXystems GmbH verpflichtet. Der Kunde ist in den in Ziffer 7 genannten Fällen
verpflichtet, unverzüglich vorhandene Vorbehaltsware (entsprechend dieser
Ziffer) auszusondern und einschließlich der Ansprüche gemäß dieser Ziffer
genauer zu belegen. Darüber hinaus ist die GraphiXystems GmbH in diesen
Fällen zu Maßnahmen zur Wahrung und Realisierung ihrer Sicherungsrechte
uneingeschränkt berechtigt, insbesondere Vorbehaltsware an sich zu nehmen und
zu diesem Zweck auch durch Beauftragte die Geschäftsräume des Kunden zu betreten;
Herausgabeverlangen, Inbesitznahme von Vorbehaltsware sowie Geltendmachung
von abgetretenen Forderungen und sonstiger Rechte sind ohne Rücktritt vom
Vertrag zulässig. 10. Haftungsbeschränkung Die GraphiXystems GmbH haftet auf Schadenersatz wegen Verletzung
vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten, einschließlich Verschulden
bei Vertragsabschluß, positiver Vertragsverletzung und unerlaubter Handlung
nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, sowie für leichte Fahrlässigkeit,
jedoch nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch gesetzliche
Vertreter und leitende Erfüllungsgehilfen. Ist der Kunde Kaufmann im Sinne
des Handelsgesetzbuches, juristische Person öffentlichen Rechtes oder
öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist die Haftung der GraphiXystems
GmbH, sofern nicht durch Vorsatz verursacht, für mittelbare Schäden,
Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn ausgeschlossen, jede Haftung auf
den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nach den damals bekannten Umständen
voraussehbaren vertragstypischen Schäden beschränkt, und verjähren alle
Schadensansprüche mit Ablauf von 6 Monaten seit Lieferung oder Erbringung der
Leistung bzw. schadensverursachenden Handlung oder Unterlassung. Die GraphiXystems GmbH haftet bei Verlust von Daten nur
für den Aufwand ihrer Wiederherstellung und unter der Voraussetzung, dass der
Kunde die Dateien in maschinenlesbarer Form täglich gesichert hat. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz und wegen Fehlens
zugesicherter Eigenschaften bleiben unberührt. 11. Exportkontrolle Auch ohne Hinweis seitens der GraphiXystems GmbH sind im
Zweifel sämtliche Waren ausfuhrgenehmigungspflichtig. Der Besteller anerkennt
deutsche und auch ausländische Exportkontrollbestimmungen und –beschränkungen
und verpflichtet sich, solche Produkte oder technische Informationen weder
direkt noch indirekt an Personen, Firmen oder in Länder zu verkaufen,
exportieren, reexportieren, liefern oder anderweitig weiterzugeben, sofern
dies gegen deutsche oder ausländische Gesetze oder Verordnungen verstößt, -
sowie vor dem Export von Produkten oder technische Informationen, die er von
der GraphiXystems GmbH erhalten hat, sämtliche erforderlichen Exportlizenzen
oder andere Dokumente einzuholen. Der Besteller verpflichtet sich weiter alle Empfänger
solcher von der GraphiXystems GmbH bezogener Produkte oder technischer
Informationen in gleicher Weise zu verpflichten und über die Notwendigkeit,
diese Gesetze und Verordnungen zu befolgen, zu informieren. Der Besteller wird auf eigene Kosten sämtliche Lizenzen
und Ex- und Importpapiere beschaffen, die zum Kauf und Wiederverkauf der bei
der GraphiXystems GmbH bestellten Produkte erforderlich sind. 12. Schlussbestimmungen Der Kunde darf Rechte gegenüber der GraphiXystems GmbH nur
nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung auf Dritte übertragen. Mündliche Vereinbarungen haben keine Gültigkeit. Dies gilt
auch für die Abrede auf Schriftlichkeit zu verzichten. Die GraphiXystems GmbH und ihre verbundenen Unternehmen
nehmen Daten sämtlicher Geschäftspartner in Dateien auf und verarbeiten sie,
worauf gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) hingewiesen wird. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Rechtsbeziehungen
zwischen der GraphiXystems GmbH und Vollkaufleuten, juristischen Personen
öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist D-96337
Ludwigsstadt. Es steht der GraphiXystems GmbH jedoch frei, den Besteller an
dem Sitz seiner Haupt- oder Zweigniederlassung zu verklagen. Der Gerichtsstand ist D-96337 Ludwigsstadt gilt, soweit
gesetzlich zulässig, auch für und gegen Geschäftspartner der GraphiXystems
GmbH, die ihren Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nicht in der Bundesrepublik
Deutschland haben. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, jedoch
ohne internationale Abkommen über das Kaufvertragsrecht (EKG und EKAG). Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder
teilweise unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen
wirksam; die ganz oder teilweise unwirksame Bestimmung ist in diesem Fall
durch eine entsprechende Vereinbarung zu ersetzten, die dem wirtschaftlichen
Gehalt der unwirksamen Bestimmung bzw. unwirksamen Teil möglichst nahe kommt. |
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