Impressum

 

 

 

 

 

GraphiXystems GmbH

Marktplatz 1

96337 Ludwigsstadt

DEUTSCHLAND

 

Telefon: +49 (0) 9263 97 40 30

Telefax: +49 (0) 9263 97 40 32

E-Mail: info[at]graphiXystems[punkt]de

 

Amtsgericht Coburg HRB 3565

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer DE 129361997

 

Geschäftsführer: Oliver Thon; Christian Thon

 

 

 

 

 

Rechtshinweise

 

 

 

 

 

Die GraphiXystems GmbH ist bestrebt, die auf unserer Website enthaltenen Informationen und Daten aktuell und korrekt zu halten. Eine Haftung oder Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen und Daten muss jedoch ausgeschlossen werden.

 

Das Landgericht Hamburg hat mit Urteil vom 12.05.1998 (Az. 312 O 85/98 - "Haftung für Links") entschieden, dass man durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann - so das LG - nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.  Wir haben auf unseren Web Seiten Links zu anderen Seiten im Internet. Für all diese Verknüpfungen gilt, dass wir keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der gelinkten Seiten haben. Deshalb distanzieren wir uns hiermit ausdrücklich von den Inhalten aller gelinkten Seiten auf unserer Website. Diese Erklärung gilt für alle verfügbaren Links auf diesem Server.

Alle Produkt-, Schrift-, Firmennamen und Logos sind Warenzeichen oder eingetr. Warenzeichen der jeweiligen Besitzer.

 

 

 

 

 

AGB

 

 

 

 

Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen

 

1. Anerkennung von Lieferbedingungen

Verträge für Lieferungen und Arbeiten kommen ausschließlich auf der Grundlage der nachstehenden Bedingungen zustande. Sie werden durch Auftragserteilung oder Abnahme der Lieferung anerkannt. Abweichende Bedingungen des Abnehmers, die wir nicht ausdrücklich anerkennen, sind für uns in jedem Falle unverbindlich, auch wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Alle mündlichen, telegrafischen oder telefonischen Abmachungen bedürfen – um bindend zu sein – unserer schriftlichen Bestätigung.

 

2. Angebot und Bestellung

Unsere Angebote sind freibleibend in Bezug auf Preis, Liefermöglichkeit und Lieferfristen. Soweit auf dem Angebot nicht ausdrücklich anders vermerkt, gilt eine Bindefrist von 30 Tagen.

Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung, bleibt in jedem Falle vorbehalten.

An die GraphiXystems GmbH erteilte Aufträge werden erst nach schriftlicher Bestätigung durch die GraphiXystems GmbH rechtsverbindlich. Dasselbe gilt für Auftragsänderungen und –ergänzungen.

 

3. Patent- und Urheberrechte

An Schaltschemata, Zeichnungen, Entwürfen, Beschreibungen, der gesamten Software und ähnlichen Unterlagen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Ohne unsere schriftliche Einwilligung dürfen sie Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Das Kopieren ist ohne unsere ausdrückliche Einwilligung ebenfalls untersagt. Auf unser Verlangen hin sind sie unverzüglich an uns zurückzugeben.

Für die Verletzung etwaiger Patent- oder sonstiger Schutzrechte können wir nicht haftbar gemacht werden.

 

4. Lieferungen, Lieferfristen und Gefahrübergänge

Genannte Lieferfristen und –termine gelten ausschließlich als annähernd, sofern sie nicht schriftlich und ausdrücklich als Fixtermin bestätigt sind. Teillieferungen und –leistungen durch die GraphiXystems GmbH sind zulässig. Bei von der GraphiXystems GmbH nicht zu vertretenden Lieferbedingung bzw. nicht richtiger oder nicht rechtzeitiger Belieferung durch den Lieferanten ist die GraphiXystems GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Gerät die GraphiXystems GmbH in Verzug, ist der Besteller berechtigt, schriftlich eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung zu setzen und nach deren fruchtlosen Ablauf vom Vertrag hinsichtlich der Lieferung und Leistung zurückzutreten, bei der sich die GraphiXystems GmbH in Verzug befindet; in diesem Fall ist der Besteller für bereits erbrachte Teillieferungen nur dann ebenfalls zum Rücktritt berechtigt, wenn dieser den Wegfall des Interesses an der Teillieferung nachweist. Lieferung und Versand, einschließlich etwaiger Rücksendungen, erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Bestellers sofern dies nicht ausdrücklich anders geregelt wurde. Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Ware das Werk/Lager der GraphiXystems GmbH verlässt. Wird der Versand oder die Zustellung auf Wunsch des Bestellers verzögert, so geht die Gefahr bereits ab dem Tage der Versandbereitschaft auf den Besteller über. Fracht-, Verpackungs- und Versicherungskosten sowie etwaige Lagerkosten gehen zu Lasten des Bestellers wenn nicht schriftlich eine andere Regelung getroffen wurde.

Änderungen der technischen Spezifikation bleiben vorbehalten. Die GraphiXystems GmbH ist im übrigen berechtigt, auch andere als die bestellten Fabrikate zu liefern, wenn die technische Spezifikation gleich ist oder nur unwesentlich von der Bestellung abweicht, sofern der Preis gleich ist oder - bei technisch höherwertig spezifizierter Ware - nur geringfügig höher ist. Bei elektronischen oder elektromechanischen Bauteilen ist die GraphiXystems GmbH berechtigt, Mehr- oder Mindermengen bis zu 10% gegenüber der bestellten Ware zu liefern und zu berechnen; entsprechendes gilt, wenn aus Gründen der Qualität- und Transportsicherheit die Ware der GraphiXystems GmbH nur in Verpackungseinheiten geliefert wird.

 

5. Standard-Software

Standard-Software und sonstige von der GraphiXystems GmbH vertriebene Softwareprodukte von Drittlieferern werden ausschließlich zu den Lizenzbedingungen der Drittfirma überlassen; die Einräumung der Lizenzrechte erfolgt namens und im Auftrag der Drittfirma. Die GraphiXystems GmbH garantiert, zum Vertrieb berechtigt zu sein.

 

6. Preise

Alle Preise verstehen sich ab Sitz der Gesellschaft zuzüglich jeweils bei Lieferung geltender Umsatzsteuer. Kosten für Verpackung und Fracht trägt der Käufer sofern dies nicht schriftlich anders geregelt wurde.

Die GraphiXystems GmbH berechnet die per Datum der Auftragsbestätigung oder, falls eine solche nicht vorliegt, am Tag der Abholung bzw. des Versandes geltenden Preise in EUR. Zuschläge zum Preis, die die GraphiXystems GmbH zu entrichten hat (z.B. Edelmetallzuschläge), werden ebenfalls berechnet.

Treten bei Aufträgen mit einer vorgesehenen Lieferfrist von mehr als 4 Monaten (unabhängig von Lieferfristen) nach Auftragsbestätigung oder vor Lieferung erhebliche Erhöhungen der Beschaffungskosten von der GraphiXystems GmbH (auch durch Währungskursänderungen) ein oder werden die vom Hersteller empfohlenen Preise erheblich erhöht, ist die GraphiXystems GmbH zu entsprechender Preisanhebung, der Käufer dagegen – unter Ausschluss weitergehender Rechte – zum Rücktritt berechtigt. Als erheblich gelten Erhöhungen ab 5% auf den Nettopreis.

Festpreise müssen schriftlich und ausdrücklich als solche vereinbart werden; auch in diesen Fällen gelten sie nicht für Nachbestellungen und bei (jeder) nachträglichen Änderung von Liefermengen und –fristen durch den Besteller.

 

7. Zahlungsbedingungen

Rechnungen der GraphiXystems GmbH sind bei Erhalt sofort fällig, im übrigen gelten die in der Auftragsbestätigung oder Rechnung ausgewiesenen Zahlungsziele. Hiervon abweichende Regelungen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.

Vertreter sind zum Inkasso, außer durch Verrechnungsscheck, nicht befugt. Bei Überweisung und im Zweifel nur erfüllungshalber angenommenen anderen Zahlungsmitteln, hat erst die vorbehaltlose Gutschrift  auf einem Konto der GraphiXystems GmbH schuldbefreiende Wirkung. Zahlungen werden auch bei anderslautender Bestimmung des Kunden nach Wahl der GraphiXystems GmbH auf bestehende Forderungen angerechnet. Wechsel werden von der GraphiXystems GmbH nicht angenommen. Skonti sind in unserer Kalkulation nicht vorgesehen, daher berechtigt vorzeitige Zahlung nie zum Abzug.

Bei Überschreitung der Zahlungsfrist berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 5%.

Wenn infolge von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, fertige Geräte bzw. Systeme nicht abgeliefert, montiert oder in Betrieb gesetzt werden können, so muss die Zahlung geleistet werden, als wenn Lieferung, Montage oder Inbetriebnahme zur vorgesehenen Zeit erfolgt wären. Rechnungen für Ersatzteile, Reparaturen und Montagen sind nach Zustellung netto bar zu bezahlen oder können per Nachnahme erhoben werden.

Die Aufrechnung einer Rechnung gegenüber der GraphiXystems GmbH ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Unter Kaufleuten ist eine Leistungsverweigerungs- oder ein Zurückbehaltungsrecht gegenüber der GraphiXystems GmbH ausgeschlossen.

Die GraphiXystems GmbH ist berechtigt, die Bonität von Kunden mit den allgemein üblichen Mitteln zu überprüfen; ergeben sich dabei Zweifel an der Bonität des Kunden oder tritt sonst eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Geschäftspartners ein, ist die GraphiXystems GmbH berechtigt, gewährte Zahlungsziele zu widerrufen und weitere Lieferungen nur gegen Vorkasse oder Nachnahme auszuführen. Gewährte Zahlungsziele werden hinfällig und alle Ansprüche der GraphiXystems GmbH sofort fällig, wenn der Geschäftspartner Schecks oder Lastschriften aufgrund der GraphiXystems GmbH gewährter Einzugsermächtigung mangels Deckung nicht einlöst oder durch Widerspruch zurückgibt, Konkurs oder Vergleich anmeldet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens beantragt wird; in solchen Fällen ist die GraphiXystems GmbH auch berechtigt, bereits gelieferte Ware sicherungshalber zurückzuhalten.

 

8. Gewährleistung

Die GraphiXystems GmbH haftet für Mängel an der Ware, einschließlich des Fehlens zugesicherter Eigenschaften und Lieferung nicht vertragsgemäßer Ware nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen:

Rügen von offensichtlichen Mängeln einschließlich Mengenabweichungen, ausgenommen solche gemäß Ziffer 6, sind vom Besteller unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zehn Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich, fernschriftlich oder telegrafisch unter konkreter Bezeichnung des Mangels gegenüber der GraphiXystems GmbH geltend zu machen, berechtigen den Besteller aber nicht zur Zurückhaltung der Rechnungsbeträge, versteckte Mängel sind ebenso unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungspflicht von 6 Monaten schriftlich, fernschriftlich oder telegrafisch unter konkreter Bezeichnung des Mangels geltend zu machen. Bei Auftreten von Mängeln ist die Be- und Verarbeitung sofort einzustellen.

Gleiches gilt für instandgesetzte oder ersatzweise gelieferte Ware; im Fall der Nachbesserung durch die GraphiXystems GmbH werden die ursprünglichen Gewährleistungen nicht gehemmt oder unterbrochen.

Unsere Gewährleistung beschränkt sich nach unserer Wahl auf den Ersatz des mangelhaften Gegenstandes oder auf die Vergütung des Fakturenwertes des nicht ersetzten Gegenstandes. Schadensersatzansprüche, gleich welcher Art, etwa für Kosten der Montage oder Demontage oder wegen Schäden die mittelbar auf die von uns gelieferten Gegenstände zurückzuführen sind, sind ausgeschlossen.

Leistet der Hersteller Garantie, so ist dieser für den Umfang unserer Gewährleistung maßgebend.

Die Gewährleistung erlischt bei elektronischen und elektromechanischen Bauteilen mit dem Einbau, der Vornahme von Änderungen an die Ware gleichgültig welcher Art, bei ihrer Verwendung entgegen der technischen Kennzeichnung und bei der Rücksendung ohne fachgerechte Verpackung.

Wir weisen darauf hin, dass die von uns vertriebenen Systeme im Ausland entwickelt und hergestellt werden. Diese Systeme sind möglicherweise nicht nach Kriterien deutscher Normen, Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften überprüft und entsprechen diesen daher zum Teil nicht. Rücksendungen von Ware im Falle von Mängelrügen sind nur zulässig mit vorheriger Zustimmung der GraphiXystems GmbH durch Erteilung einer Rücksendenummer. Rücksendungen sind unter Angabe der Rücksendenummer durch konkrete Bezugnahme auf die jeweilige Rechnung der GraphiXystems GmbH und die Mängelrüge zu kennzeichnen. Bei allen Rücksendungen geht die Gefahr erst auf die GraphiXystems GmbH über bei ordnungsgemäßer Abnahme der Ware im Lager der GraphiXystems GmbH.

Eine Gewährleistung für die  Brauchbarkeit der Ware zu dem vom Bezieher vorgesehenen Zweck wird nicht übernommen; dies gilt auch für  Änderungen der Ware und ihrer Spezifikation durch den Hersteller. Insbesondere wird keine Gewährleistung dafür übernommen, dass Verfügungen über die Ware oder ihre Verwendung nicht durch staatliche Vorschriften (z.B. Embargobestimmungen oder Ausführgenehmigungspflichten) in irgend einer Weise  behindert sind oder werden. Die GraphiXystems GmbH übernimmt keine Haftung für die Verwendbarkeit der Ware zu den vom Kunden beabsichtigten Einsatz.

Auskünfte, Ratschläge und Empfehlungen hinsichtlich Verwendbarkeit, Kompatibilität und sonstiger Leistungsmerkmale, soweit sie über die entsprechenden Angaben des Herstellers hinausgehen, sind für die GraphiXystems GmbH nur verbindlich, wenn sie dem Käufer bzw. Interessenten schriftlich bestätigt werden.

 

9. Eigentumsvorbehalt

Alle gelieferten Waren bleiben Eigentum der GraphiXystems GmbH (Vorbehaltswaren) bis zur Erfüllung sämtlicher, auch streitige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, einschließlich Verzugszinsen und Rechtsfolgekosten.

Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt für die GraphiXystems GmbH als Hersteller im Sinne von § 950 BGB ohne die GraphiXystems GmbH zu verpflichten. Die verarbeitete Ware gilt als Vorbehaltsware.

Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung mit anderen Waren durch den Kunden steht der GraphiXystems GmbH das Miteigentum an der neuen Sache oder Sachgemeinschaft zu im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert anderer verwendeter Ware. Erlischt das Eigentum der GraphiXystems GmbH durch Verbindung oder Vermischung, so überträgt der Kunde bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentumsrechte an dem neuen Bestand oder der Sache im Umfang des Rechnungswertes der Vorbehaltsware auf die GraphiXystems GmbH; die hiernach entstehenden Miteigentumsvorbehalte gelten als Vorbehaltsware im Sinne dieser Ziffer.

Der Kunde darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr gegen Zahlung oder Vorbehalt des Eigentums (in mindestens verlängerter Form) und nur solange er nicht gegenüber der GraphiXystems GmbH in Verzug ist, veräußern - im übrigen mit der Maßgabe, dass die Forderungen aus der Weiterveräußerung gemäß dieser Ziffer auf die GraphiXystems GmbH übergehen. Der Kunde ist verpflichtet, Vorbehaltsware grundsätzlich gesondert zu verwahren.

Forderungen aus Veräußerung oder sonstiger Verwertung von Vorbehaltsware werden bereits jetzt einschließlich aller Nebenrechte, gegebenenfalls anteilig, in jedem Falle aber vorrangig an die GraphiXystems GmbH abgetreten. Der Umfang der abgetretenen Rechte bemisst sich nach der Höhe des Wertes der Vorbehaltsware (Ziffer 9). Beim Zusammentreffen mit Rechten Dritter entsprechend dieser Ziffer bemisst sich der Umfang der Rechte der GraphiXystems GmbH nach dem Verhältnis des genannten Wertes zu dem vom Dritten rechtmäßig geltend gemachten Wertes am Gesamtwert. Der Kunde ist berechtig Forderungen aus der Veräußerung oder sonstiger Verwertung bis zum jederzeit zulässigen Widerruf seitens der GraphiXystems GmbH einzuziehen. Zur Abtretung der Forderungen ist der Kunde in keinem Fall befugt. Auf Verlangen der GraphiXystems GmbH ist der Kunde verpflichtet, seine Abnehmer sofort von der Abtretung zu unterrichten und der GraphiXystems GmbH die zur Einziehung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu geben. Übersteigt der Wert der bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als 20% bzw. den nach der Rechtsprechung jeweils zulässigen Prozentsatz, ist auf Verlangen des Kunden die GraphiXystems GmbH im Umfang der Übersicherung zur Freigabe von Sicherheiten nach Wahl der GraphiXystems GmbH verpflichtet.

Der Kunde ist in den in Ziffer 7 genannten Fällen verpflichtet, unverzüglich vorhandene Vorbehaltsware (entsprechend dieser Ziffer) auszusondern und einschließlich der Ansprüche gemäß dieser Ziffer genauer zu belegen. Darüber hinaus ist die GraphiXystems GmbH in diesen Fällen zu Maßnahmen zur Wahrung und Realisierung ihrer Sicherungsrechte uneingeschränkt berechtigt, insbesondere Vorbehaltsware an sich zu nehmen und zu diesem Zweck auch durch Beauftragte die Geschäftsräume des Kunden zu betreten; Herausgabeverlangen, Inbesitznahme von Vorbehaltsware sowie Geltendmachung von abgetretenen Forderungen und sonstiger Rechte sind ohne Rücktritt vom Vertrag zulässig.

 

10. Haftungsbeschränkung

Die GraphiXystems GmbH haftet auf Schadenersatz wegen Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten, einschließlich Verschulden bei Vertragsabschluß, positiver Vertragsverletzung und unerlaubter Handlung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, sowie für leichte Fahrlässigkeit, jedoch nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch gesetzliche Vertreter und leitende Erfüllungsgehilfen. Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person öffentlichen Rechtes oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist die Haftung der GraphiXystems GmbH, sofern nicht durch Vorsatz verursacht, für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn ausgeschlossen, jede Haftung auf den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nach den damals bekannten Umständen voraussehbaren vertragstypischen Schäden beschränkt, und verjähren alle Schadensansprüche mit Ablauf von 6 Monaten seit Lieferung oder Erbringung der Leistung bzw. schadensverursachenden Handlung oder Unterlassung.

Die GraphiXystems GmbH haftet bei Verlust von Daten nur für den Aufwand ihrer Wiederherstellung und unter der Voraussetzung, dass der Kunde die Dateien in maschinenlesbarer Form täglich gesichert hat.

Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz und wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleiben unberührt.

 

11. Exportkontrolle

Auch ohne Hinweis seitens der GraphiXystems GmbH sind im Zweifel sämtliche Waren ausfuhrgenehmigungspflichtig. Der Besteller anerkennt deutsche und auch ausländische Exportkontrollbestimmungen und –beschränkungen und verpflichtet sich, solche Produkte oder technische Informationen weder direkt noch indirekt an Personen, Firmen oder in Länder zu verkaufen, exportieren, reexportieren, liefern oder anderweitig weiterzugeben, sofern dies gegen deutsche oder ausländische Gesetze oder Verordnungen verstößt, - sowie vor dem Export von Produkten oder technische Informationen, die er von der GraphiXystems GmbH erhalten hat, sämtliche erforderlichen Exportlizenzen oder andere Dokumente einzuholen.

Der Besteller verpflichtet sich weiter alle Empfänger solcher von der GraphiXystems GmbH bezogener Produkte oder technischer Informationen in gleicher Weise zu verpflichten und über die Notwendigkeit, diese Gesetze und Verordnungen zu befolgen, zu informieren.

Der Besteller wird auf eigene Kosten sämtliche Lizenzen und Ex- und Importpapiere beschaffen, die zum Kauf und Wiederverkauf der bei der GraphiXystems GmbH bestellten Produkte erforderlich sind.

 

12. Schlussbestimmungen

Der Kunde darf Rechte gegenüber der GraphiXystems GmbH nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung auf Dritte übertragen.

Mündliche Vereinbarungen haben keine Gültigkeit. Dies gilt auch für die Abrede auf Schriftlichkeit zu verzichten.

Die GraphiXystems GmbH und ihre verbundenen Unternehmen nehmen Daten sämtlicher Geschäftspartner in Dateien auf und verarbeiten sie, worauf gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) hingewiesen wird.

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Rechtsbeziehungen zwischen der GraphiXystems GmbH und Vollkaufleuten, juristischen Personen öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist D-96337 Ludwigsstadt. Es steht der GraphiXystems GmbH jedoch frei, den Besteller an dem Sitz seiner Haupt- oder Zweigniederlassung zu verklagen.

Der Gerichtsstand ist D-96337 Ludwigsstadt gilt, soweit gesetzlich zulässig, auch für und gegen Geschäftspartner der GraphiXystems GmbH, die ihren Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, jedoch ohne internationale Abkommen über das Kaufvertragsrecht (EKG und EKAG).

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam; die ganz oder teilweise unwirksame Bestimmung ist in diesem Fall durch eine entsprechende Vereinbarung zu ersetzten, die dem wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen Bestimmung bzw. unwirksamen Teil möglichst nahe kommt.